Allgemein gilt:
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•Notduscheneinrichtungen für Laboratorien werden entsprechend DIN EN 15154 und Folgeteile gefertigt. Teil 1 und 2 ersetzten dabei die DIN 12899-1 und 2.
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•Notduscheneinrichtungen (in erster Linie Körperduschen) für Betriebe entsprechen den Anforderungen der DIN 12899, Teil 3
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•Augenduschen müssen mit Trinkwasser versorgt werden
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•Für Körperduschen genügt Wasser vergleichbarer Qualität
Bitte beachten Sie, dass Sie zwar die Wasserverteilung der Körper-/Augendusche nach Installation nicht prüfen müssen, jedoch regelmäßig die Funktion der Duschen. Die Prüfung (Sichtkontrolle + Betätigung) hat mind. einmal monatlich zu erfolgen, bei Augenduschen falls möglich auch häufiger. Die Prüfung selbst ist denkbar einfach: Körper- und Augenduschen normal betätigen. Bei Körperduschen empfehlen wir den Einsatz unseres Testsystems (siehe Zubehör). Unter Zuhilfenahme einer Stoppuhr können Sie gleichzeitig den gelieferten Volumenstrom der Körperdusche messen.
Nähere Angaben zu Augenduschen und Körperduschen im Labor und in Betrieben finden Sie unter den entsprechenden, Einzelregistern.
Hinweis: Da das Regelwerk der Arbeitssicherheit permanent verbessert und auch Normen mit „Leben erfüllt sind“ können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Bitte informieren Sie sich immer über die aktuellen Ausgaben und den Stand der Technik.